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Reiserücktritts-Versicherung zahlt nicht immer

Geschrieben von admin • Donnerstag, 24. April 2008 • Kategorie: Allgemeine Infos

Wer eine teure Fernreise bucht, der sichert sich häufig mit einer Reiserücktritts-Versicherung ab. Die Verbraucherzentrale Sachsen machte heute darauf aufmerksam, dass die Versicherung bei einer Stornierung nicht immer leisten muss.

So gebe es beim "Kleingedruckten" feine Unterschiede. So führte die Verbraucherzentrale eine Frau als Beispiel an, der Ende November 2007 gekündigt wurde und die eine Reiseversicherung inclusive  Rücktrittsversicherung für ihren Urlauf den sie im April 2008 antreten wollte hatte.  Die Frau stornierte allerdings nicht obwohl die Versicherung in diesem Fall für die Stornokosten aufgekommen wäre. Sie fand dann zum einen neuen Arbeitgeber bei dem sie allerdings kurze Zeit vor Urlaubsbeginn ihre AQrbeit aufnehmen konnte. Nach Stornierung der Reise erhielt sie vom Veranstalter 60% der Kosten wieder. Den Rest wollte sie von der VErsicherung wiederbekommen, die dieses allerdings ablehnte, da  eine Arbeitsaufnahme nur dann versichert sei, wenn die versicherte Person schon bei Reisebuchung arbeitslos wäre. "Den Ärger der Betroffenen können wir nachvollziehen, jedoch ist die Klausel eindeutig. Das Beispiel zeigt, dass nicht jedes Lebensereignis versichert werden kann.", so Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Beratungen rund um den Abschluss von Reiseversicherungen werden in der Verbraucherzentrale Sachsen angeboten.

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