Berufhaftpflicht
Geschrieben von admin • Donnerstag, 24. Juli 2008 • Kategorie: HaftpflichtversicherungDie meisten haben heute und das ist wichtig eine Privathaftpflicht- Versicherung. Aber ebenfalls wichtig kann eine Berufshaftpflicht sein. Diese kommt für Schäden auf, die man in der Dienstzeit verursacht. Weitere Beispiele sind z.B. Fahrlässigkeiten des Artzes bei der Patientenbehandlung oder der Rechtsanwalt, der wegen eines Fehlers in der Vertretung von einem Mandanten haftpflichtig gemacht wird.
Klassisches und immer wiederkehrendes Beispiel ist der Lehrer der seine Aufsichtpflicht in der Sportstunde verletzt und genau in dieser Situation verletzt sich ein Schüler. So haftet nun der Lehrer und muss ggf. für Behandlungskosten, Schmerzensgeld und evntuell sogar für eine Rente aufkommen. Hier schützt die Berufhaftpflicht, die man meist für wenige Euro mehr zu seiner Privathaftpflicht bekommt und die dann die berufliche Tätigkeit ergänzend abdeckt. Ein Bonbon vom Staat: Sie können Ihre Berufshaftpflichtauch als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hier hilft Ihnen Ihr Steuerberater.
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